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Reise- und Geschäftsbedingungen |  |
Die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen, die Sie mit
Ihrer Buchung anerkennen, regeln neben den vorrangigen Erklärungen in der
Reisebestätigung das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisegast und Aquaventure.
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast Aquaventure - nachfolgend Reiseveranstalter
genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder E-Mail
vorgenommen werden.
Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von durch ihn mitangemeldeten
Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung
übernommen hat.
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter wird der
Vertrag verbindlich.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide verbindlich, wenn auf
die Änderung in der Buchungsbestätigung hingewiesen wurde und der
Reisegast nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
2. Bezahlung
Mit Vertragsschluß und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines
der R + V Versicherung ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den
Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit in der Buchungsbestätigung
nicht anders aufgeführt, 15% des Reisepreises, mindestens
jedoch € 100,- pro Person. In besonderen Fällen (z.B. zur Einhaltung
von Fristen für die Ausstellung der Flugtickets) kann der Reiseveranstalter
nach Absprache mit dem Reisegast eine höhere Anzahlung fordern.
Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung wird mit der Anzahlung fällig.
Der Restbetrag ist, falls in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes
vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Die Reiseunterlagen
werden schnellstmöglich nach Zahlung des vollständigen
Reisepreises ausgehändigt.
Liegt das Abreisedatum weniger als 4 Wochen nach dem Vertragsschluß,
so ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines
sofort zahlungsfällig.
Für eventuelle Mehrkosten oder Probleme, die sich aus verspäteten Zahlungen
ergeben, haftet der Reisegast.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Prospekt oder aus den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die im
Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen
für ihre Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung
des Reiseveranstalters.
Orts- bzw. Hotelbeschreibungen auf den einzelnen Seiten der Homepage haben
lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für
den Inhalt.
Unsere angebotenen Flüge unterliegen den verbindlichen Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften.
Bestimmte Gebühren oder Zuschläge, wie z.B. für Bootsausfahrten, Guiding,
Brevetierungen usw. werden von den einzelnen Leistungsträgern unterschiedlich
gehandhabt. Es kann desshalb keine Gewähr dafür übernommen werden,
dass alle in Frage kommenden Kosten in den Angeboten berücksichtigt sind.
Der Reiseveranstalter weist nach bestem Wissen auf ggf. hinzukommende
Kostenfaktoren hin, kann aber bezüglich derartiger Zusatzkosten
nicht haftbar gemacht werden.
4. Leistungs- oder Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Reisevertragsschluß notwendig werden und
nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind,
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und
dem Reisegast zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisegast über Leistungsänderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist und die Abweichung
dem Reisegast nicht auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist.
Dem Reiseveranstalter bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Wechselkurse,
der Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben,
andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder wenn behördlich
festgelegte oder genehmigte Beförderungspreise und Tarife geändert werden.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises ist der Reisegast
innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung zum gebührenfreien
Rücktritt berechtigt oder kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisegast anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung vom Reiseveranstalter über die Preiserhöhung diesem
gegenüber geltend zu machen. Tritt der Reisegast vom Vertrag zurück, erstattet
der Reiseveranstalter die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.
Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes,
des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop- Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen
bzw. Umsteigeflügen behalten wir uns vor.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang dieser Absicht innerhalb der Geschäftszeiten bei uns.
Wir empfehlen aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich oder per Fax
zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag steht dem Reiseveranstalter
ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen zu. Der Reiseveranstalter behält sich grundsätzlich vor,
dem Reisegast alle dem Reiseveranstalter bei einem Rücktritt von
anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Sofern in der Ausschreibung
oder Reisebestätigung einer Reise auf besondere Stornobedingungen
hingewiesen wird, haben diese Gültigkeit. Ansonsten beträgt der
pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
a) Vermittlung von Linienflügen:
Fristen und Stornobeträge werden in Abhängigkeit zu den dem Reiseveranstalter
seitens der Leistungsträger in Rechnung gestellten Stornogebühren festgesetzt.
Mindestens jedoch € 50,- pro Person
b) Vermittlung von Flugpauschalreisen (Flug und mindestens eine weitere Leistung):
bis zum 36. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 20%
ab dem 35. bis 26. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 30%
ab dem 25. bis 15. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 40%
ab dem 14. bis 8. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 60%
ab dem 7. bis 1. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 80%
ab 24 Stunden vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 95%
Mindestens jedoch € 100,- pro Person
c) Gruppenreisen:
bis zum 92. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 20%
ab dem 91. bis 57. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 35%
ab dem 56. bis 36. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50%
ab dem 35. bis 22. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 60%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 70%
ab dem 14. bis 8. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 80%
ab dem 7. bis 1. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 90%
ab 24 Stunden vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 95%
Mindestens jedoch € 150,- pro Person
c) Liveaboard, Bootscharter, Sonderreisen, Andere:
Fristen und Stornobeträge gemäß der Vorgaben durch den Leistungsträger
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 100,- pro Person.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche
Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern
in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises
verpflichtet bleibt.
Der Reiseveranstalter behält sich im Einzelfall eine konkrete höhere
Schadensberechnung vor. Hier nicht besonders aufgeführte Reisen oder Reisearten
werden gegebenenfalls nach vergleichbaren Grundsätzen pauschaliert.
Dem Reisegast bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Reiseveranstalter
erheblich geringere Aufwendungen aus dem Rücktritt entstanden sind.
Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisegast bei der Durchführung der Reise
durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten,
mindestens € 50,00 die zu seinen Lasten gehen. Der Reiseveranstalter
kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte
den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise,
wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden
Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf
anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt, oder, wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Der Reiseveranstalter darf 20% des von den Leistungsträgern vergüteten Betrages
als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einbehalten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisegast die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung
durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört, oder wenn er sich in einem
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält
er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
erstatteten Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reisebeginn:
Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür in der Reiseausschreibung
oder im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der
Reiseveranstalter bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die
Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl
nicht erreicht ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird,
hat dem Reisegast unverzüglich zuzugehen. Eingezahlte Beträge werden in diesem
Fall voll zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind dagegen
ausgeschlossen.
c) bis vier Wochen vor Reisebeginn:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur,
wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat
(z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt
führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisegast ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhält der Reisegast den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen,
wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter
unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet
der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.
Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines
Reisegastes, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur
Zahlung bedarf.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei Insolvenz eines Leistungsträgers,
technischen Problemen o.ä., die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
um den Reisegast zurückzubefördern, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die
zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die
den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Beschreibung der im Katalog oder im Prospekt angegebenen
Reisedienstleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen.
9. Beschränkung der Haftung
Gesetzliche Haftungsbeschränkung:
Einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen
oder beschränkt, soweit aufgrund nationaler oder ausländischer gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist.
Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes vom Reiseveranstalter weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit er für einen
dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Insbesondere
fallen hierunter Tauchaktivitäten, Ausflugsprogramme, Abendveranstaltungen.
Außerdem haftet der Reiseveranstalter in keinem Fall für Leistungen, die im
Rahmen der Reise in Anspruch genommen werden, aber nicht vom Reiseveranstalter,
sondern beispielsweise durch die Reiseleitung, das Hotel oder die Tauchbasis
vermittelt werden.
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass weder Boote noch Tauchgeräte noch
eine Teilnahme an Tauchgängen durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind.
Der Reisegast ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz genauso selbst
verantwortlich wie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des
jeweiligen Reiselandes. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier
Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit. Die Teilnahme an
Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,
so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
oder Beschädigungen von Gepäck. Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen
sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung
der Fluggesellschaft. Der Reiseveranstalter haften dafür nicht. Eine Haftung für
Verspätungsschäden ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften
nicht verpflichtet sind, Anschlußflüge abzuwarten. Die sich aus einer Versäumung
des Anschlusses (z.B. aufgrund von Nebel) ergebenen Verspätungen gehen
ausschließlich zu Lasten des Reisegastes.
Der Reiseverlauf kann sich wegen nicht vorhersehbarer Umstände ändern. Zu solchen
Umständen zählen u.a. Wetterumschwung, polititsche Unruhen, Flugverspätungen,
Flugplanänderungen, Krankheiten von Reiseteilnehmern oder Reiseleitern.
10. Mitwirkungspflicht des Reisegastes
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen weisen wir den Reisegast
auf die gesetzlich bestehende Mitwirkungs- bzw. Schadensminderungspflicht hin.
Der Reisegast sollte alles ihm zumutbare tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden
gering zu halten.
Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhält,
hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
Der Reisegast ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich an Ort und
Stelle der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung
oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar,
oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, so sind die Beanstandungen
jeweils umgehend dem Leistungsträger und/oder dem Reiseveranstalter mitzuteilen.
Die Reiseleitung bzw. Agentur ist nicht befugt, rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben.
Kommt der Reisegast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche
auf Minderung nicht zu.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie gemäß § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns bzw. beim zutreffenden
Reiseveranstalter oder Leistungsträger anmelden. In Ihrem eigenen Interesse
sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Ihre Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter weist auf seiner
Homepage auf Paß-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten für deutsche Staatsbürger hin. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
auch wenn die Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.
13. Versicherungen
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluß einer Reisekranken-, Reiseunfall-,
Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung.
14. Sport- und Tauchaktivitäten
Der Reisegast erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine
Bedenken gegen Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und
Tauchkursen und sonstigen Programmen bestehen. Der Reiseveranstalter
empfiehlt, die Tauchtauglichkeit ärztlich feststellen zu lassen und
eine Bescheinigung darüber mit sich zu führen. Ein gesonderter Hinweis
auf diese Sachverhalte in den betreffenden Angeboten erfolgt nicht.
Während Sport- und Tauchaktivitäten ist den Tauchlehrern, Betreuern und
Guides Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluß
ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Reisegäste, die ein
Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene
Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht,
im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm
gegebenenfalls umzuschreiben.
Grundsätzlich taucht der Reisegast auf eigene Gefahr.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und/oder
dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrags und/oder dieser Geschäftsbedingungen zur Folge.
Über die Homepage und die Ausschreibung des Reiseveranstalters
hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros
an den Reisegast sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der
Reiseleitung während der Reise.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast ist der Wohnsitz
des Reisegastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, ist der Sitz
des Reiseveranstalters maßgebend.
17. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck- und Rechenfehlern
in Prospekten/Angeboten bleibt vorbehalten. Alle Angaben entsprechen
dem jeweiligen Stand der Drucklegung.
Tritt Aquaventure nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen
des vermittelten Reiseveranstalters.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz
vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Aquaventure wird allein auf Grundlage seiner jeweils aktuellen,
hier hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.
Eine gesonderte Information über Änderungen erfolgt nicht.
Mit dem Eingehen jedweder Geschäftsbeziehung mit Aquaventure erklären
Sie ausdrücklich, dass Sie die jeweils zum Zeitpunkt Ihres Auftrags
gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben.
Stand: August 2009. Gültig bis auf Widerruf.
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